
Im Jahr 2001 entschied die Stadtvertretersitzung Schwerin, auch auf Anregen zivilgesellschaftlichen Engagements des Vereins ProSchwerin e.V., sich für eine Welterbe-Bewerbung des Schweriner Schlosses und seiner Bauten in naher Umgebung zu engagieren. In den Folgejahren wurden das Land M-V und der Landtag M-V als Partner gewonnen und gemeinsam eine Bewerbung für die deutsche Tentativliste erstellt. 2014 entschied dann die Kultusministerkonferenz, dass das Residenzensemble Schwerin das Potential hat einen außergewöhnlichen universellen Wert nachzuweisen. Mit zehn anderen deutschen Kandidaten wurde Schwerin auf die deutsche Tentativliste aufgenommen, womit ein erster großer Schritt in der Bewerbung geschafft war.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist als Antragsteller für die Erarbeitung der Bewerbungsunterlagen verantwortlich. Das Land M-V, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten beförderte den Bewerbungsprozess durch die Einrichtung eines wiss. Beirates der die Schärfung und Formung des Antragsgegenstandes wissenschaftlich unterstütze und beratend den Akteuren vor Ort zur Seite stand. Zudem wurde an der HS Wismar eine Professur für Welterbestudien geschaffen.
Seit 2014 ist in Schwerin, begleitet durch nationale und internationale Experten, ein reger Diskurs im Gang darüber, was der außergewöhnliche universelle Wert dieses Residenzensembles ist und wie es sich im internationalen Vergleich abgrenzt. Tagungen und Forschungsprojekte halfen dabei das Residenzensemble Schwerin weiter zu erforschen und auf seine Authentizität und Integrität zu prüfen. Dabei gehört es zum wissenschaftlichen Prozess neue Ansätze zu prüfen und ggf. auch wieder zu verwerfen.
Im Jahr 2022 konnte sich der wiss. Beirat in einer abschließenden Sitzung konstruktiv einbringen und im Laufe des Jahres wird das finalisierte Nominierungsdossier ins Englische übersetzt und zum 1. Februar 2023 als gebundenes Exemplar zusammen mit dem Managementplan der UNESCO in Paris übersandt.