Gefördert durch die
Europäische Union
Am Markt 14
19055 Schwerin
0385 5925212
info@schwerin.info
Öffnungszeiten Tourist-Information
Montag - Freitag 10:00 - 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00 - 16:00 Uhr
Hotel, Ferienwohnung oder
Pension gesucht?
Unsere Veranstaltungshöhepunkte
finden Sie hier:
Den vollständigen Veranstaltungs-
kalender können Sie hier durchstöbern:
Das Kampagnenmotiv des Landesmarketings M-V bringt es auf den Punkt. Kultur hat hier im Nordosten einen großen Stellenwert. Sie steht für Vielfalt und Weltoffenheit, für Tradition und Moderne sowie für Kreativität und Ideenreichtum. Neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung dient Kultur den Menschen maßgeblich in ihrer Lebensqualität und Lebensfreude. Die Kulturförderung ist daher nicht allein den Städten und Gemeinden überlassen, sondern auch eine Aufgabe des Landes, die im Artikel 16 der Landesverfassung festgeschrieben ist.
Ziel der Landesregierung ist es, die historische und regionale kulturelle Vielfalt Mecklenburg-Vorpommerns von der Architektur bis hin zur niederdeutschen Sprache zu schützen und zu pflegen. Darüber hinaus sollen die Aktivitäten der Kulturschaffenden in den Bereichen der Bildenden Kunst, Literatur, Musik, des Theaters und des Films gefördert und neue Formen des künstlerischen Schaffens unterstützt werden.
Neben Archäologie, Bau- und Bodendenkmalpflege, Backsteingotik, Welterbe, Niederdeutsche Sprache sowie Theater und Orchester werden insbesondere Einrichtungen und Projekte zu folgenden Themen gefördert:
Bildende Kunst
Es werden Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstprojekte landesweit gefördert. Dies geschieht insbesondere durch Unterstützung bei der Herstellung von Katalogen oder durch die Vergabe von Stipendien. Möglich ist eine Einzelkünstlerförderung und eine Unterstützung von Projekten, wie Ausstellungen, Pleinairs, Workshops und Symposien. Eine kontinuierliche Landesförderung erhalten Künstlerhäuser oder Galerien, die auf Vereinsebene oder kommunal betrieben werden. Das Land fördert insbesondere das Projekt "Künstler für Schüler" des Künstlerbundes. Künstlerinnen und Künstler führen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen kreative Workshops durch, in denen jungen Menschen ein Zugang zur bildenden Kunst verschafft werden soll. Mitmachen können allgemein bildende Schulen von der 1. bis zur 12. Klasse.
Musik und Musikschulen
Die Förderaktivitäten spiegeln ein vielfältiges Musikleben in Mecklenburg-Vorpommern wieder, von Orchestern bis hin zur norddeutschen Orgellandschaft, von einer reichhaltigen Amateurmusik bis zu zahlreichen Sommermusikaktivitäten und Musikfestivals. Neben den Landesverbänden wie z. B. der Musikverein oder der Chorverband M-V e.V. werden auch Kirchen mit ihren Kantoreien sowie Musikschulen gefördert. Alle musikalischen Stilrichtungen werden gleichermaßen berücksichtigt, von der Folkszene, den Jazzformationen bis hin zur Pop-/Rockmusik.
Literatur und Bibliotheken
Gefördert wird die Entstehung und Verbreitung von Literatur sowie die Bewahrung und Pflege ihrer Zeugnisse. Dabei steht der regionale und traditionelle Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern im Vordergrund. Stipendien dienen der direkten Autorenförderung. Unterstützt werden aber auch Literaturförderkreise und Vereine mit ihren Veranstaltungen, Workshops oder Lesungen und Lesereihen. Das Land unterstützt öffentliche Bibliotheken sowie deren Landesfachstelle mit Mitteln der allgemeinen Kulturförderung.
Museen
Die Museen im Land bieten internationale bis regionale, kunsthistorische bis zukunftsweisende, archäologische, naturbezogene und technische Themen zum Bestaunen und Erleben in historischen Mauern, modernen Gebäuden oder unter freiem Himmel. Die gesamte Vielfalt dieser Einrichtungen, in Kunstvereinen, in kleinen Heimatstuben sowie in Gedenkstätten zu wahren und zu fördern, ist Anliegen des Landes. Museen mit landesweiter Bedeutung, ob in Trägerschaft der öffentlichen Hand, von Vereinen oder Privatpersonen, werden aus Mitteln der allgemeinen Kulturförderung unterstützt. Fachlich beraten werden die nicht-kommerziellen Einrichtungen durch eine Landesfachstelle beim Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern e. V., die ebenfalls durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur finanziell gefördert wird.
Soziokultur
Die Landesförderung der Soziokultur geht von dem Ansatz aus, dass die soziokulturelle Arbeit in Zentren, Initiativen, Klubs und Kulturhäusern an Bedeutung gewinnen wird. Ziel der Förderpolitik ist es daher, den dringend erforderlichen Bestand der soziokulturellen Infrastruktur zu sichern und die Soziokultur perspektivisch weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt in den Kreativ- und Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche. Für soziokulturelle Projekte werden jedes Jahr Mittel der allgemeinen Kulturförderung des Landes zur Verfügung gestellt. Interessenvertretung von soziokulturellen Zentren und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur M-V e. V.
Kinder- und Jugendkunstschulen
Ziel der Förderung der Kinder- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern ist es, Kindern und Jugendlichen möglichst früh in vielen Kunstsparten die Möglichkeit zu geben, sich künstlerisch zu betätigen, eigene Talente zu entdecken und auszubauen. Dabei sollen sowohl soziale Kompetenzen entwickelt werden als auch Teamgeist, Kreativität, vernetztes Denken, Konzentrationsvermögen, Ausdauer und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
Grundlage für die Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern ist die Kulturförderrichtlinie vom 05. Oktober 2017, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Januar 2018. Hiernach gestaltet sich die Förderung nach einem Drei-Säulen-Modell.
Drei-Säulen-Modell der Kulturförderung
Säule 1: umfasst die kulturelle Grundversorgung. Dabei geht es um den lokalen und überregional wirkenden Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen.
Säule 2: unterstützt Projekte von überregionaler und landesweiter Bedeutung wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten sowie die Landesverbandsarbeit.
Säule 3: Förderung sonstiger herausragender Projekte. Dabei sollen besonders innovative Projekte aus allen Genres jährlich neu ausgewählt werden.
Wer kann eine Zuwendung erhalten?
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen sein. Also z. B. Landkreise und Gemeinden, Kammern, Vereine, AGs, GmbHs, Stiftungen oder Einzelpersonen.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungsvoraussetzungen sind in der Kulturförderrichtlinie festgelegt. An dieser Stelle wird lediglich darauf hingewiesen, das
Verfahren
Die Gewährung einer Zuwendung ist nach vorgeschriebenem Muster schriftlich beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu beantragen. Anträge auf eine Projektförderung sollen dort bis zum 01. Oktober für Maßnahmen des Folgejahres vorliegen. Den Anträgen ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Kulturverwaltung beizufügen, wenn diese durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angefordert wird. Bei allen Projektanträgen mit kommunalen Finanzierungsanteilen ist auf dem Finanzierungsplan eine Bestätigung der zuständigen kommunalen Kulturverwaltung einzuholen, wenn der Förderbetrag durch Landesmittel mehr als 30.000,00 € beträgt. Die Anträge an das Land sind daher in diesen Fällen zunächst in Kopie dem Kulturbüro der Landeshauptstadt Schwerin vorzulegen.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die bewilligten Mittel sind nach einem vorgeschriebenen Musterformular anzufordern. Der Verwendungsnachweis ist in der Regel 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums in einfacher Form (bis zu einer Landesförderung von 20.000,00 €) oder in vollständiger Form einzureichen.
Regelungen bei Kleinprojekten
Zuwendungen des Landes werden grundsätzlich nur gewährt, wenn der Zuwendungsbetrag mindestens 3.000,00 EUR beträgt. Die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte können in ihrem Zuständigkeitsbereich für Kleinprojekte Sammelanträge stellen, die im Einzelnen den Zuwendungsbetrag von 3.000,00 EUR nicht erreichen. Sofern es also beabsichtigt ist, Kleinprojekte auch über Landesmittel zu finanzieren, können diese Zuwendungen beim Kulturbüro der Stadtverwaltung eingereicht werden. Hierfür ist das Antragsformular des Landes zu verwenden und bis zum 01. September für Maßnahmen des Folgejahres einzureichen. Die Auszahlung der Landesmittel erfolgt entsprechend des Verfahrens der kommunalen Kulturförderung.
Koordinierender Zuwendungsgeber
In Fällen, in denen für denselben Zweck Zuwendungen sowohl vom Land als auch von der Landeshauptstadt Schwerin bewilligt werden, einigen sich die Zuwendungsgeber darüber, wer von beiden der koordinierende Zuwendungsgeber ist und welche sonstigen Fördermodalitäten gelten sollen. Über dieses Einvernehmen wird die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger informiert. Der koordinierende Zuwendungsgeber übernimmt die Verwendungsnachweisprüfung. Die entsprechenden Unterlagen (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) sind also nur beim koordinierenden Zuwendungsgeber einzureichen.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / KulturförderungDie Kulturfördersonderprogramme haben das Ziel, die Kulturszene in bestimmten Schwerpunktbereichen gezielt zu unterstützen, wo dies mit der kulturellen Projektförderung nicht möglich ist. Sie umfassen Investitionsvorhaben, Projekte der Heimatpflege und Niederdeutschförderung sowie Projekte die der Begegnung und Verständigung zwischen Zugewanderten dienen. Weitere Schwerpunkte sind Projekte zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen und Investitionen im bereich der Gedenkstättenarbeit. Kulturschaffende, die von den Sonderförderprogrammen profitieren möchten, müssen einen gesonderten Antrag einreichen.
Das Land vergibt in jedem Jahr Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien in den Bereichen Bildende Kunst/Fotografie, Darstellende Kunst/Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Bewerbungen müssen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum 15. Januar eines jeden Jahres im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingehen.
Die Aufenthalts-, Arbeits- und Reisestipendien sind eine besondere Form der Einzelkünstlerförderung. Das Land unterstützt Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben. Mit einem Stipendium erhalten sie den Raum und die finanzielle Unterstützung, um sich künstlerisch weiterzuentwickeln.
Eine Fachjury wählt die Künstlerinnen und Künstler aus, die ein Stipendium nach einem geregelten Bewerbungsverfahren erhalten. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiatinnen und Stipendiaten über die Ergebnisse ihrer Arbeit.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / KünstlerstipendienKinder und Jugendliche mit künstlerischen Begabungen werden in Mecklenburg-Vorpommern stärker gefördert. Dazu hat das Land ein Nachwuchskünstlerförderwerk ins Leben gerufen. Es deckt die Genres Musik, Bildende Kunst, Theater/Tanz, genreübergreifende Künste, Film/Medien und Literatur einschließlich Niederdeutsch ab.
Zwei-Säulen-Fördermodell etabliert
Die Nachwuchskünstlerförderung ist in zwei Förderformen vorgesehen: Dabei stehen auf der einen Seite Werkstätten und Camps, in denen Talente von jungen Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern entdeckt und gefördert werden. Auf der anderen Seite werden begabte Kinder und Jugendliche z. B. durch Stipendien unterstützt. Im Bereich Musik übernehmen die Musikschulen die Talentsuche.
Etablierte Kultureinrichtungen fördern Nachwuchs
Mit dem Nachwuchskünstlerförderwerk unterstützen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landeskulturrat etablierte Kultureinrichtungen bei der Talentfindung. Kinder und Jugendliche können sich um diese Förderung nicht bewerben, sondern werden ausgewählt.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / NachwuchsförderungMit verschiedenen Preisen würdigt das Land Mecklenburg-Vorpommern Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen, die das Kulturleben bereichert oder sich in der Denkmalpflege herausragend engagiert haben. Aber Preise sind nicht nur Auszeichnungen sondern vor allem Ausdruck der Wertschätzung von anderen. Die Kandidaten für einen Kulturpreis können daher von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen werden.
Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem Kulturpreis oder dem Kulturförderpreis werden die künstlerischen und kulturellen Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur gewürdigt. Beide Auszeichnungen werden durch die Ministerpräsidentin vergeben. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 1. Juli eines jeden Jahres gemacht werden. Selbstbewerbungen sind nicht möglich.
Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und Denk mal! Preis
Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird für vorbildliche Leistungen in der Denkmalpflege vergeben. Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger können bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Preisverleihung erfolgt auf der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals. Bei der Veranstaltung wird ebenfalls der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche verliehen. Die Auszeichnung würdigt das Engagement junger Menschen in der Denkmalpflege.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / KulturpreiseZuständig für die Förderung von Film- und Medienprojekten, die im Rahmen von Veranstaltungen, Festivals und Medienwerkstätten in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden sollen, ist die Staatskanzlei. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Kulturförderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Kontakt:
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Referat 140 / Medienrecht und -politik, Filmförderung
Frau Susanne Penski
Schloßstraße 2-4
19053 Schwerin
Telefon: 0385 5881143
E-Mail: susanne.penski@stk.mv-regierung.de
Mit der kulturellen Filmförderung unterstützt das Land unabhängige, kreative Filmschaffende und Nachwuchstalente in Mecklenburg-Vorpommern vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zu Verleih und Vertrieb. Außerdem werden die Kinos, Filmklubs und die Abspielringe unterstützt. Die Filmschaffenden erfahren darüber hinaus fachkundige Beratung und werden im landesweiten Aufbau von Netzwerken begleitet. Förderfähig ist ein Filmprojekt, wenn es einen Bezug zu Mecklenburg-Vorpommern aufweist. Durch die kulturelle Filmförderung soll ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Filmschaffen ermöglicht und das Land im In- und Ausland repräsentiert werden.
Das Filmbüro MV organisiert und verwaltet die kulturelle Filmförderung im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf dessen Internetseite können genaue Förderbedingungen eingesehen werden und es stehen Antragsformulare zum Download bereit.
Filmbüro MVIn Schwerin, wie auch in allen anderen Landkreisen und kreisfreien Städten, werden 2020 wieder Sprechtage angeboten, um über Fördermöglichkeiten im Kulturbereich zu informieren und Fragen zur Antragstellung und Zuwendungsverfahren zu beantworten. Neben der konkreten Beratung zur Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ist das Servicecenter Kultur auch bei der Suche nach Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte behilflich. Der nächste Termin in Schwerin findet im Mai statt. Hierfür können sich Interessierte anmelden. Die Beratungen finden als Einzelgespräche jeweils zwischen 10:00 und 16:00 Uhr statt und bedürfen daher einer vorherigen Anmeldung. Per Telefon unter 0381-2035409 oder per Mail: info@servicecenter-kultur.de
Termin in Schwerin: 16. Mai 2020 in der Volkshochschule, Puschkinstr. 13