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Asyl

Asyl

 © Fotolia/Christine Wulf

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden. Mit ihrer Ankunft in Deutschland erreichen Geflüchtete – oft nach Jahren der Bedrohung – sicheres Terrain. Doch Gewissheit, ob sie und ihre Familien hier dauerhaft leben und arbeiten können, gibt es erst mit der endgültigen Entscheidung über ihren Asylantrag.

 

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Asylverfahren

Asylbehörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das in jeder Erstaufnahmeeinrichtung ein Büro hat. Dort werden die Flüchtlinge von den Mitarbeiter(innen) der Asylbehörde zu ihren Fluchtgründen und zum Ablauf ihrer Flucht befragt. Die Flüchtlinge bekommen fürs erste eine Aufenthaltsgestattung. Damit dürfen sie in Deutschland bleiben, bis über ihren Asylantrag entschieden ist. Flüchtlinge, die nicht aus sogenannten "sicheren Herkunftsstaaten" kommen, verlassen spätestens nach sechs Monaten die Aufnahmeeinrichtung und werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen. Die Stadt oder der Landkreis ist dann für ihre Unterbringung zuständig.

Politisches Asyl

Als politisch verfolgt gem. Art. 16a Grundgesetz (GG) gilt, wer gezielten und intensiven ausgrenzenden Rechtsverletzungen ausgesetzt war und aus diesem Grund gezwungen war sein Heimatland zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen. Die Verfolgung muss im direkten Zusammenhang mit der eigenen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung stehen. Allgemeine Notsituationen wie eine Hungersnot oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asyl- oder Fluchtgrund anerkannt.  Wird Asyl beantragt, muss die Verfolgung vom Staat ausgehen oder ihm zuzurechnen sein. Bei der Flüchtlingsanerkennung kann die Verfolgung laut der Genfer Flüchtlingskonvention auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin

Fachgruppe Ausländerbehörde 

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1812
+49 385 545-1809

Öffnungszeiten
Montag 8.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr
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