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Arbeiten

Möglichkeiten der Arbeit

 © auremar/Adobe Stock

Ob nach der Ausbildung oder mitten im Leben, ob man schon einen Arbeitsplatz hat oder auf der Suche ist, das Arbeitsleben ist für uns alle von großer Bedeutung.

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis trotz Behinderung weiterzuführen ist eines der ersten Ziele. Bei einer Schwerbehinderung, also ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Weiterbeschäftigung zu prüfen und das Umfeld so zu gestalten, dass die Arbeit gut erledigt werden kann. Dabei kann er Unterstützung anfordern.

Erst platzieren, dann qualifizieren" ist der Grundsatz für die Unterstützte Beschäftigung. Dabei arbeiten die Betroffenen in Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt. Die Qualifizierung und Ausbildung für die Stelle beginnt direkt im Betrieb und wird durch einen persönlichen Trainer bis zu drei Jahre begleitet. Das Angebot richtet sich vor allem an Schulabgänger oder an Erwachsene, die ihre Behinderung im Laufe des Lebens erworben haben.

In Inklusionsbetrieben sind 30 bis 50 Prozent der Belegschaft Menschen mit einer Schwerbehinderung oder mit einer psychischen Behinderung. Es handelt sich um Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die Arbeitsverhältnisse sind sozialversicherungspflichtig, und die Bezahlung orientiert sich an Tarifverträgen oder der ortsüblichen Vergütung.

Wer durch die Schwere oder Ausprägung der Behinderung keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt findet, für den kann die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Alternative sein. Neben der Beschäftigung werden Weiterbildungen zur persönlichen und beruflichen Entwicklung angeboten. Im besten Fall kann so der Sprung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft werden.

Immer mehr Werkstätten führen zudem Außenarbeitsplätze in Unternehmen, die Beschäftigten sind aber über die Werkstatt angestellt und betreut.

Wenn der Markt Chancen bietet, kann auch eine Selbstständigkeit ein Schritt in ein erfülltes Arbeitsleben sein. Jede*r Existenzgründer*in hat hierzulande die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Menschen mit Schwerbehinderung können über das Integrationsamt zudem von Darlehen und Zuschüssen für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, eine Arbeitsassistenz oder Weiterbildungen profitieren.

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