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126 Tests negativ: Bislang keine Infektionen im Zusammenhang mit Schweriner Arztpraxis 04.05.2021

Erleichterung beim Corona-Krisenstab der Landeshauptstadt: Dem Gesundheitsamt Schwerin liegen jetzt 126 negative Testergebnisse von Patient:innen und Begleitpersonen im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen in einer Schweriner Arztpraxis vor. Insgesamt waren vom Wochenende bis heute 166 Menschen, die die Praxis in der Zeit vom 21.4. bis 28.4.21 besucht hatten, dem Aufruf des Gesundheitsamtes zur Testung im Testzentrum Schwerin gefolgt.

Für alle Kontaktpersonen wurden Quarantänemaßnahmen per Allgemein- oder Einzelverfügung angeordnet. Allerdings konnte zu 34 Patienten bislang kein Kontakt aufgenommen werden, da es entweder gar keine oder keine aktuelle Telefonnummer von ihnen in den Unterlagen gab. Zu diesen Patient:innen nimmt das Gesundheitsamt jetzt schriftlichen Kontakt auf. „Auch wenn wir erst am Ende der Quarantäne ein abschließendes Bild vom tatsächlichen Infektionsgeschehen haben werden, scheint die zeitnahe Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch das schnelle Handeln unseres Gesundheitsamtes gelungen zu sein“, zeigte sich Oberbürgermeister Rico Badenschier erleichtert.

Nach den aus der Arztpraxis übermittelten Daten hatten 237 Patientinnen und Patienten die Praxis im fraglichen Zeitraum besucht, 176 Schwerinerinnen und Schweriner sowie 61 Patienten aus den Landkreisen. Hinzu kommt eine nicht bekannte Zahl von Begleitpersonen. Sie gelten dann als direkte Kontaktpersonen, wenn sie länger als 10 Minuten vor Ort waren. „Alle Patient:innen, von denen Telefonnummern vorlagen, sind inzwischen kontaktiert worden, um das individuelle Ende der Quarantäne zu bestimmen“, sagt der Oberbürgermeister. Die Kontaktpersonen werden nach dem aktuellen Testschema des RKI am 13. Tag der Quarantäne nochmals getestet. Die Ergebnisse liegen dann Mitte Mai vor.

Das Gesundheitsamt hat nach den Ermittlungsgesprächen bislang 112 Quarantäne-Anordnungen als Einzelverfügung ausgesprochen – sowohl für Patient:innen und als auch für Begleitpersonen.  In einigen Fällen haben die Ermittlungen ergeben, dass die Praxisbesucher nicht als Kontaktpersonen gelten.

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