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Landschaftsplan der Landeshauptstadt Schwerin wird fortgeschrieben: Entwurf ab 9. Mai öffentlich ausgelegt 29.04.2022

 © Landeshauptstadt Schwerin/Dr. Hauke Behr

Landschaftspläne sind eine wichtige Grundlage, um den Zustand von Natur und Landschaft im Rahmen von Bauleitplanverfahren und anderen Fachplanungen zu erfassen und zu bewerten. Damit tragen sie zur Rechtssicherheit in Abwägungsprozessen und zur Verfahrensbeschleunigung von Planungsprozessen bei. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger den Landschaftsplan auch als Informationsquelle über den Zustand von Natur und Landschaft nutzen. In Schwerin wurde der seit 1997 bestehende gutachterliche Landschaftsplan zuletzt 2006 fortgeschrieben. Jetzt liegt der Entwurf für die zweite Fortschreibung des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Schwerin vor.

Der Entwurf mit Erläuterungstext und Karten kann auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung in der Zeit vom 9. Mai bis zum 13. Juni 2022 öffentlich eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot sind die Planunterlagen im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage), ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen online, per E-Mail oder schriftlich abgegeben werden.

Der Landschaftsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet Schwerins dar, welche Bereiche schutzwürdig oder sanierungsbedürftig sind. Darüber hinaus beinhaltet der Landschaftsplan, mit welchen besonderen Risiken bei einer beabsichtigten Nutzung zu rechnen ist. Er stellt dar wie die verschiedenen Nutzungen dazu beitragen können, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Dadurch können Konflikte zwischen einem nachhaltigen Schutz der Naturgüter und den verschiedenen Anforderungen der Menschen an Natur und Landschaft vermieden werden. Ziel des gutachterlichen Landschaftsplans ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes als Ganzes langfristig und vorausschauend zu sichern.  
Die Fortschreibung des Landschaftsplans wurde notwendig, um die Daten zum Zustand der verschiedenen Schutzgüter und darauf aufbauend die Ziel- und Maßnahmenkonzeption zu aktualisieren.

 

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