Im BürgerBüro, Standesamt und der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Schwerin sind ab Dienstag einige wichtige Dienstleistungen trotz fehlender Online-Anbindung wieder verfügbar.
Für die vereinbarten Termine im Stadthaus gilt folgendes: Termine im Gesundheitsamt bleiben bestehen. Dokumente können zu den vereinbarten Terminen im Dokumentenservice abgeholt werden. Die Termine im Bürgerservice bleiben für die unten aufgeführten Dienstleistungen bestehen. Andere Dienstleistungen, wie z.B. die Beantragung von Ausweisdokumenten, sind derzeit nicht verfügbar. Für alle übrigen Fachbereiche bleiben vereinbarte Termine grundsätzlich bestehen. Die Antragsbearbeitung kann dabei jedoch eingeschränkt sein.
Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist gewährleistet.
Da die elektronischen Terminkalender der Verwaltung derzeit nicht verfügbar sind, sollte die Teilnahme von Verwaltungsmitarbeitern an Terminen außerhalb des Stadthauses noch einmal durch telefonische Rücksprache mit den Mitarbeitern sichergestellt werden.
Im Bürgerservice wurden zusätzlich 10 Telefonnummern für Bürgeranfragen freigeschaltet. Das Bürgerbüro ist über diese Nummern zu den regulären Servicezeiten erreichbar:
Montag von 8 - 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 - 18 Uhr.
Bürger werden gebeten, im Falle eines Besetztzeichens, jeweils eine der anderen Rufnummern zu wählen: 545-1111, 545-1722 bis 1727 und 545-1729, 1730 und 1732.
Antragsformulare sind weiterhin über die Internetseite www.schwerin.de verfügbar. Bitte beachten Sie, dass im Stadthaus keine Kopien von Dokumenten erfolgen können, die für die Beantragung benötigt werden.
Für alle anfallenden Gebühren ist derzeit keine Kartenzahlung möglich.
Folgende Dienste werden ab 19. Oktober offline angeboten:
Im Standesamt:
- Alle angemeldeten Eheschließungen können wie geplant stattfinden.
- Eheschließungen können angemeldet werden.
- Kirchenaustritte, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen werden aufgenommen.
- Geburten werden beurkundet. Die Zusendung der Geburtsurkunde erfolgt anschließend per Post.
- Sterbeurkunden werden ausgestellt. Die Zusendung der Sterbeurkunde erfolgt anschließend per Post.
- Weitere Urkundenanforderungen werden entgegen genommen. Die Zusendung von Personenstandsurkunden per Post ist möglich.
Im Bürgerservice:
- Im Dokumentenservice können bereits beantragte Dokumente zu den vereinbarten Terminen abgeholt werden.
- Anträge auf Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses und auf einen Gewerbezentralregisterauszug werden entgegen genommen.
- Hunde können an- und abgemeldet werden.
- Beglaubigungen sind möglich.
- Fundsachen können abgegeben und ausgegeben werden.
- Besucherparkkarten werden ausgestellt.
- Abgelaufene Bewohnerparkkarten bleiben vorläufig gültig. Die Ausstellung neuer Bewohnerparkkarten ist derzeit nicht möglich.
- Schwerin-Card wird ausgestellt.
- Schulanmeldungen sind möglich.
- Anträge auf Betreuungsplätze und Übernahme der Verpflegungskosten können gestellt werden.
- An- und Abmeldung einer Nebenwohnung können erfolgen.
- Touristenfischereischeine können im Amt Crivitz beantragt werden.
In der Ausländerbehörde:
- Verlängerung der Fiktionsbescheinigung
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
- Verlängerung von Duldungen