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Dritter Tag auf Ampelstufe gelb: Ab Sonntag treten verschärfte Corona-Maßnahmen in Kraft 01.10.2021

Schwerin bleibt den dritten Tag in Folge auf Stufe gelb der risikogewichteten Stufenkarte. Am heutigen Freitag wurden dem Gesundheitsamt 16 neue Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der aktiven Infektionen auf 94 (absolute Infektionen 3062). Die Infektions-Inzidenz liegt bei 65,86 und die Hospitalisierungs-Inzidenz bei 3,14.

Acht Fälle wurden von Hausärzten gemeldet. Vier neue Meldungen betrafen Kontaktpersonen in der Quarantäne. Zwei Fälle wurden von der Erstaufnahmeeinrichtung und zwei weitere vom Testzentrum übermittelt.

Es hat auch vereinzelte Fälle an Schweriner Schulen gegeben. Aufgrund der beginnenden Ferien wurden hier zwischen dem Gesundheitsamt und den Schulleitungen Sonderregelungen insbesondere für den Hort vereinbart. In der Kita Future Kids ist eine Erzieherin infiziert. Es wurde eine Allgemeinverfügung mit Quarantäneanordnung und Testung erlassen, die aktuell in einer Bekanntmachung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht ist.

Weitere Verschärfungen nach der Corona-Landesverordnung treten am Sonntag, den 3. Oktober in Kraft, insbesondere die Testpflichten für bestimmte Innenbereiche. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem besteht ab Montag, den 4. Oktober wieder eine Maskenpflicht für die Horte. Auch in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Die Stadt hat die betreffenden Maßnahmen nach der Corona-Ampel gelb heute in einer Bekanntmachung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen  veröffentlicht.

Testpflicht für bestimmte Innenbereiche ab Sonntag, 3. Oktober 2021
Gemäß der Corona-Landesverordnung gilt ab 3. Oktober 2021, wieder die Testpflicht für bestimmte Innenbereiche, u. a. für:

  • Innenbereiche Gaststätte, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen
  • Beherbergung
  • Veranstaltungen und Versammlungen im Innenbereich
  • körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio, Tattoo Studio, Nagelstudio usw.)
  • im Sportbereich (Fitnessstudio, Schwimmhallen, Tanzschule, vereinsbasierter Sportbetrieb usw.)
  • Kulturbereich (Kino, Theater, Oper, Konzerte, Galerien, kulturelle Ausstellungen, Museen usw.)
  • in den Lesesälen der Bibliotheken und Archive, Musik- und Jugendkunstschulen im Innenbereich
  • Freizeitbereich (Innenbereiche von Zirkus, Zoo, Tier- und Vogelpark, Indoor-Spielplätze, Indoor-Freizeitbereich)
  • Tourismus (Fahrgastschifffahrt, Reisebusveranstaltungen)
  • Fahrschulen
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen
  • soziokulturelle Zentren
  • Jagdschulen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen im Innenbereich

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

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