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66 Neuinfektionen am Dienstag / Regelung des Kontaktpersonenmanagements verlängert 07.12.2021

Am Dienstag wurden dem Schweriner Gesundheitsamt 66 neue Fälle gemeldet. Derzeit gibt es in der Landeshauptstadt 476 aktive Infektionen (insgesamt 4435). Die 7-Tage-Inzidenz sinkt auf 222,3, die Hospitalisierungsinzidenz auf 6,3. 13 Schwerinerinnen und Schweriner müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. 3842 Schwerinerinnen und Schweriner gelten als genesen. Es ist kein weiterer Todesfall zu beklagen. In Schwerin gelten derzeit die Corona-Regeln der Warnstufe Orange.

Für drei Gruppen der Kita Reggio Emilia hat das Schweriner Gesundheitsamt Quarantänemaßnahmen angeordnet. Sie betreffen die Kunterbunte, Rote und Weiße Gruppe. Die zugehörige Allgemeinverfügung wurde unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Frühestens ab Mittwoch, den 8.12.21 ist eine Freitestung der Kinder mit einem PCR-Test möglich. Bei negativem Testergebnis kann die Einrichtung bereits am Folgetag wieder besucht werden.

Genutzt werden kann für die PCR-Testungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jetzt auch das zweite Helios-Testzentrum, das am Berliner Platz 4 im Gebäude der ehemaligen Postfiliale wiedereröffnet wurde. Angeboten werden dort neben PCR-Tests auch die kostenlosen Bürgerschnelltests.

Das Gesundheitsamt hat am Dienstag außerdem Einzelinfektionen in 10 Klassen an 8 Schulen festgestellt. Hier wurde eine tägliche Testung der jeweiligen Klassen angeordnet. Auch ein Bewohner eines Wohnheims der Dreescher Werkstätten hat sich mit Corona infiziert. Das Gesundheitsamt ordnete für das Wohnheim in der Querstraße ein Besuchsverbot an, das bis 16.12.21 gilt. Weitere Maßnahmen wurden mit der Einrichtungsleitung abgestimmt.

Verlängert wurden die seit 1. November 2021 bestehenden Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement in der Landeshauptstadt: Dazu wurde am Dienstag eine Allgemeinverfügung unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die darüber informiert wurden, dass sie in engem Kontakt mit einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person standen. Sie regelt, wie sich diese engen Kontaktpersonen verhalten müssen, insbesondere wenn sie weder geimpft noch genesen sind. 

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