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Schwerin zieht Öffnungsschritte in Sport und Kultur auf Sonnabend vor 28.05.2021

Am Freitag wurden in der Landeshauptstadt drei Neuinfektionen registriert: Die 7-Tage-Inzidenz in Schwerin bleibt einstellig bei 7,3 Fällen je 100.000 Einwohner. Aktuell gibt es in der Landeshauptstadt 52 aktive Infektionen (absolut 2684). 2526 Menschen gelten als genesen. Es müssen derzeit keine Covid-Erkrankten im Klinikum behandelt werden. Es sind keine weiteren Todesfälle zu beklagen (absolut 106).

Weinert-Schule und Friseursalon betroffen

Vom aktuellen Infektionsgeschehen ist eine 9. Klasse der Erich-Weinert-Schule betroffen, wo es für die Klasse aufgrund des guten Lüftungs- und Hygienekonzeptes vorerst keine Quarantäneanordnungen gibt. Vorsorglich wurden die Mitschüler:innen und betroffenen Lehrer zum PCR-Test gebeten. Betroffen ist außerdem ein Friseurbetrieb im Stadtteil Lankow, wo etwa 50 Kund:innen als Kontaktpersonen festgestellt wurden und in Quarantäne gehen müssen.

Einige Öffnungsschritte in Sport und Kultur zieht die Landeshauptstadt auf Basis einer am Donnerstag veröffentlichten Landesverordnung auf den 29.5.2021 vor. Die Landeshauptstadt hat dazu am Freitag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die für den 1. Juni 2021 vorgesehenen Schritte können bereits ab Sonnabend, den 29. Mai 2021, umgesetzt werden. Es sind die jeweiligen Auflagen der Corona-LVO MV einzuhalten.

Folgende Öffnungsschritte gelten in Schwerin bereits ab 29. Mai 2021

  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit bis zu 10 Personen aus 5 Haushalten erlaubt.
  • Die Ausübung von Individualsportarten von bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt.
  • Vereinsbasierter Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten und Altersgruppen im Freien in Gruppen bis 25 Personen einschließlich Anleitungsperson auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt.
  • Vereinsbasierter Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten und Altersgruppen im Innenbereich in Gruppen bis 15 Personen einschließlich Anleitungsperson (pro Halle/abtrennbarem Hallenteil) erlaubt - mit Test für Erwachsene.
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen können mit Test, Termin und Personenbegrenzung von 1 Pers./10 qm wieder für den Publikumsverkehr öffnen.
  • Im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteiche dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Die Schwimmhalle wird aus technischen Gründen erst am Montag, 31. Mai 2021, für den Schulsport, Schwimmkurse und Vereinssport wieder öffnen.
  • Kulturelle Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sowie ähnliche Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr öffnen - mit Test und Personenbegrenzung von 1 Pers./10 qm? Das Schleswig-Holstein-Haus und das Freilichtmuseum Mueß öffnen aus technischen Gründen am 1. Juni 2021.
  • Bibliotheken und Archive dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Die Stadtbibliothek und ihre Außenstellen öffnen aus technischen Gründen am 1. Juni 2021.
  • Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen dürfen für den Publikumsverkehr öffnen - mit Test und Personenbegrenzung von 1 Pers./10 qm
  • Soziokulturelle Zentren und ähnliche Einrichtungen können für Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen (innen) bzw. 25 Personen (außen) öffnen – Erwachsene mit Test.
  • Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für den Publikumsverkehr öffnen: Gruppenangebote aller Altersgruppen bis 15 Personen (innen) bzw. 25 Personen (außen) wieder möglich – Erwachsene mit Test.
  • Veranstaltungen von Theatern, Konzerthäusern, Opern und ähnliche Einrichtungen sind mit bis zu 50 Personen (innen) und bis zu 100 Personen (außen) unter Berücksichtigung der Anzeigepflicht zulässig. Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen (innen) und bis zu 250 Personen (außen) bedürfen einer Einzelfallgenehmigung durch das Gesundheitsamt. Es gelten Testpflicht, Sitzplatzpflicht + Abstand (z.B. Schachbrett). Tanzveranstaltungen dürfen nicht stattfinden.

Statt eines aktuellen COVID-19-Tests können Genesene oder Geimpfte einen Nachweis über die Genesung oder vollständige Impfung vorlegen.

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