Am 2019 fertiggestellten Abschnitt des Radfernweges Hamburg-Rügen möchte die Landeshauptstadt am östlichen Ufer des Ostorfer Sees zwei Radlerhütten für den Radtourismus zur Verfügung stellen. Dafür wurde am Dienstag der Einleitungs- und Offenlagebeschluss für einen B-Plan in den Hauptausschuss eingebracht. Die Stadtverwaltung möchte damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die umweltfreundliche, touristische Nutzung von zwei städtischen Holzhütten schaffen. Sie befinden sich am Rande einer Kleingartenanlage stehen an zwei verschiedenen Stellen entlang des europäischen Radwanderweges. Die ehemaligen Gartenlauben sind im Zuge des Baus des Radwanderweges in den Besitz der Landeshauptstadt Schwerin gelangt.
„Wir möchten die Holzhütten nicht ungenutzt lassen, sondern für den Radtourismus zur Verfügung stellen. Sie sollen im Sommer an Radfahrer und Wanderer vermietet werden,“ erläutert Oberbürgermeister Rico Badenschier den Hintergrund des B-Plans.
Derzeit ist jedoch die Wohnnutzung - auch die vorübergehende - nicht zulässig, da es sich hier um zwei frühere Kleingartenanlagen handelt, deren Gelände die Stadt teilweise für den Radwegebau benötigt hatte.
Der Bebauungsplan mit der Festsetzung eines „Sondergebietes für Radlerhütten“ schafft Rechtsicherheit und ermöglicht eine Nutzung mit zeitweiser Übernachtung. Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zur Planung beteiligt. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die der Planung entgegenstehen. Die Flächen würden als Kleingarten- oder Grünflächen erhalten bleiben. Da die Gebäude einzeln, etwas abseits und nicht im Verbund mit den anderen Kleingartenparzellen gelegen sind, müssten sie ansonsten auf Kosten der Landeshauptstadt abgerissen werden.