Am 26. September 2021 finden die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag, sowie die Wahl zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen betraut und u. a. für die Berufung der Wahlvorstände zuständig. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den zu bildenden Wahlvorständen erforderlich.
Die Wahlbehörde wird wieder Schulungen anbieten, um die Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten. Die Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können bis zum 30. Juli gerichtet werden an:
Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
An Packhof 2-6
19053 Schwerin
E-Mail: wahlhelfer@schwerin.de
Fax: 0385 545-1749
Die Ansprechpartnerinnen in der Wahlbehörde sind Sophie Hentschel (Tel.: 545-1747) und Janine Jagusch (Tel. 545-1746). Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahlabend.
Unter www.schwerin.de/wahlhelferinnen-und-wahlhelfer sind weitere Informationen zu den Tätigkeiten des Wahlehrenamtes, sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung enthalten.