Ausgestellt werden können:
- Kinderreisepässe
- vorläufige Reisepässe,
- Express-Reisepässe
- vorläufige Personalausweise.
Antragsteller:innen müssen persönlich im Bürgerservice vorsprechen und die Dringlichkeit gegenüber dem Bürgerservice auf geeignete Weise, zum Beispiel durch eine Reise- oder Flugbuchung, nachweisen. Für telefonische Nachfragen zu den Passangelegenheiten wurden drei Rufnummern geschaltet:
Ist die Dringlichkeit gegeben, erfolgt eine telefonische Terminbuchung durch den Dokumentenservice der Landeshauptstadt bei einem auswärtigen Amt, das die Dokumente ausstellt. Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass benachbarte Ämter ansonsten keine Dokumente für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt ausstellen.
Vorzulegen sind bei der Ausstellung neuer Dokumente:
- der alte Reisepass oder Personalausweis
- die Geburtsurkunde
- Biometrische Passbilder