Eine Schiedsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Bürger:innen oder zwischen Bürger:innen und Firmen, Vereinen oder sonstigen Einrichtungen zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin mit Sitz im Stadthaus bietet Schlichtungen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und Lärmbelästigungen, bei Ärger wegen mangelhafter Reparaturen, bei Schadensersatz - und Schmerzensgeldforderungen sowie Beleidigung, bei leichter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch an.
Mit ihrem ehrenamtlichen Dienst tragen Schiedsleute dazu bei, dass sich Bürger:innen ohne Einschaltung der Gerichte schnell und kostengünstig auf individuelle Lösungen einigen können.
Eine Sprechstunde der Schiedsstelle findet jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2 – 6, in Raum 4057 von 17 bis 18 Uhr statt. Die nächsten Beratungsangebote bietet die Schiedsstelle am 16. Dezember 2021 und 20. Januar 2022 an. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0385 545-1307 ist unbedingt erforderlich. Neben der Maskenpflicht gilt für Besucher:innen des Stadthauses die 3G-Regelung. Bei Bedarf verhandelt die Schiedsstelle auch am Wochenende bzw. nach Feierabend.