Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Gutachterausschuss beschließt Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 29.04.2022

 © Landeshauptstadt Schwerin

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.03.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Ulrich Frisch, leitete die Beratung mit dem Ergebnis aus der Analyse der Kaufverträge ein: „Der Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Schwerin hat im aktuellen Berichtsjahr 2021 eine besondere Dynamik bekommen. Die Kaufpreise für unbebaute baureife Grundstücke sind im Vergleich zum Vorjahr durchschnittlich um 20 % gestiegen. Für Baulücken in der Stadt Schwerin werden teilweise auch noch weit höhere Preise erzielt.“

Diese Entwicklung ist Grundlage für eine Anpassung der Bodenrichtwerte an den Grundstücksmarkt in Schwerin. Die Sachverständigen des Gutachterausschusses berieten über eine Anpassung der Bodenrichtwerte an die derzeitigen Marktverhältnisse. In vielen Bodenrichtwertzonen gab es keine oder nur sehr wenige Verkäufe, so dass nicht in allen Fällen eine direkte Ableitung aus Kaufpreisen möglich war. Daher wurden vergleichbare Bodenrichtwertzonen nach Nutzungsart und Lage innerhalb des Stadtgebietes klassifiziert und die Bodenrichtwerte aus kaufpreisarmen Lagen entsprechend angepasst.

Den erhöhten Standards der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung, die am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, wird durch die Bildung von flächendeckenden Bodenrichtwertzonen auch in den Außenbereichen Rechnung getragen. So wird erreicht, dass jede bebaute Fläche im Stadtgebiet Schwerin einem Bodenrichtwert zugeordnet werden kann. Judith Kobel, Leiterin der Geschäftsstelle, erläutert die Werte im Einzelnen: „Die Analyse der Kaufpreise ergab für den Außenbereich Bodenrichtwerte mit durchschnittlich 70 % des angrenzenden Bodenrichtwertes für Wohnbauland. Je Außenbereichszone wurde eine typische Lage als Referenzzone gewählt, z.B. im Nordwesten Schwerins die Siedlung „Hansholz“ mit einem Bodenrichtwert von 65 Eur/m². 70 % davon ergeben einen Bodenrichtwert von 45 Eur/m² für den Nordwesten Schwerins.“

Ab diesem Jahr wird erstmalig der Bodenrichtwert für forstwirtschaftliche Flächen (Wald) ohne Bestockung ausgewiesen. Er liegt für das Stadtgebiet Schwerin bei 0,35 Eur/m². Weiterhin wird im Grundstücksmarktbericht zusätzlich ein durchschnittlicher Kaufpreis für Wald inklusive Bestockung veröffentlicht.

Aus technischen Gründen erscheint der Grundstücksmarktbericht 2022 für die Landeshauptstadt Schwerin leider erst im Juni 2022.

Neben dem Online-Zugriff über den Internetauftritt des Gutachterausschusses www.schwerin.de/gutachterausschuss stehen die Bodenrichtwerte auch landesweit unter BORIS.MV (www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php) sowie bundesweit in BORIS-D (www.bodenrichtwerte-boris.de/) länderübergreifend einheitlich, webbasiert und leicht zugänglich für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung.

Jedermann kann mündlich (gebührenfrei) oder schriftlich (gebührenpflichtig) Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte verlangen. Ein amtlicher Auszug aus der Bodenrichtwertkarte steht gebührenpflichtig im Geoshop unter https://www.geocms.com/geoshop-schwerin/ zur Verfügung. Die Bodenrichtwertkarte ist für 45,- € in der gewohnten gedruckten Form und als pdf-Datei zum Download ebenfalls über den Geoshop erhältlich.

Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Pressestelle

FrauMichaelaChristen
Pressesprecherin
Raum: 6027


19053 Schwerin
+49 385 545-1010
+49 385 545-1019
mchristen@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauUlrikeAuge
Social Media Managerin
Raum: 6026


19053 Schwerin
+49 385 545-1012
+49 385 545-1019
uauge@schwerin.de

Landeshauptstadt Schwerin -
Büro des Oberbürgermeisters
Pressestelle

FrauMareikeDiestel
Koordination
Raum: 5029


19053 Schwerin
+49 385 545-1013
+49 385 545-1019
mdiestel@schwerin.de

Was sonst noch interessant ist