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56 Neuinfektionen am Donnerstag / Verschärfte Corona-Maßnahmen gelten auch in Schwerin 25.11.2021

Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen seit Donnerstag, den 25. November auch in Schwerin. Es gilt demnach landesweit die Schutzstufe orange.

In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können. Für Termine im Stadthaus gilt seit Donnerstag die 3G-Regel.

Dem Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Schwerin wurden am Donnerstag 56 Neuinfektionen gemeldet. Es ist auch ein weiterer Todesfall zu beklagen (insgesamt 116). Damit gibt es derzeit in Schwerin 567 aktive Infektionen (absolut 4020). 9 Menschen müssen derzeit im Krankenhaus behandelt werden. Die Infektionsinzidenz steigt auf 385,9 Fälle je 100.000 Einwohner. Die Hospitalisierungs-Inzidenz liegt aktuell bei 6,3.

In der Niels-Stensen-Schule wurden für die Klasse 2b Quarantänemaßnahmen angeordnet. Am Sonntag, den 28.11.2021 findet für die Klasse ein PCR-Test statt. Bei negativem Testergebnis ist der Schulbesuch ab Montag, den 29.11.2021 wieder möglich.

Die zugehörige Allgemeinverfügung wurde unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Es sind fünf weitere Schulklassen von Einzelinfektionen betroffen. In diesen Klassen ordnete das Gesundheitsamt die tägliche Testung an. Die Maskenpflicht gilt ohnehin.

Impfzentrum stellt auf Terminbuchung um: Kapazität deutlich ausgeweitet

Der Impfstützpunkt in der Sport- und Kongresshalle weitet sein Impfangebot deutlich aus und arbeitet wieder überwiegend mit Terminbuchung. Impftermine erhalten Sie über die landesweite Terminhotline unter 0385/20271115.

Es sind jeweils bis zu 5 Impfteams gleichzeitig in der Sport- und Kongresshalle im Einsatz, um zur Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern kurzfristige Impfangebote machen zu können.

Ab kommender Woche finden Impfungen ohne Termin jeweils freitags von 12:00 bis 19:00 Uhr statt, an den anderen Wochentagen ist eine Terminbuchung erforderlich. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ohne Terminvergabe für alle Interessierten ab 12 Jahren mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, die Impfstoffe von Astra-Zeneca und Johnson&Johnson werden nicht angeboten.

Die Auffrischimpfung wird frühestens 6 Monate nach der vollständigen Immunisierung (also der nach der zweiten Impfung) vorgenommen. Dies gilt auch für Impfungen, die seinerzeit mit AstraZeneca erfolgt sind. Eine Ausnahme bildet die Einmalimpfung mit Johnson&Johnson und die Boosterung von schwer immundefizienten Personen, hier erfolgt die Auffrischimpfung bereits nach 4 Wochen.

Für Genesene, die bereits eine ergänzende Impfung erhalten haben, ist eine Auffrischimpfung nicht vorgesehen. 

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