Gestern hat das Innenministerium über den Doppelhaushalt 2021/2022 der Landeshauptstadt entschieden.
„Mit der teilweisen Genehmigung von Investitionskrediten können nun wichtige Investitionsvorhaben für die beiden Haushaltsjahre 2021 und 2022 angeschoben bzw. vollendet werden. Das betrifft vor allem Investitionsvorhaben in Schulen, an Brücken und Straßen. Aber auch die Revitalisierung des Museumsstandortes in Mueß“, hebt der Verwaltungschef die Entscheidung des Innenministeriums zu den Investitionen hervor.
Mit der Genehmigung sind allerdings zusätzliche Auflagen verbunden, die unter anderem das coronabedingt erwartete Defizit im Jahr 2021 begrenzen sollen. So muss die Stadt 2021 nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung wirtschaften. Das bedeutet, dass freiwillige Aufgaben nur unter sehr engen Voraussetzungen fortgeführt und neue freiwillige Aufgaben nicht wahrgenommen werden dürfen. „Dieser Herausforderung werden wir uns stellen müssen“, erläutert der Oberbürgermeister.
Für das zweite Jahr des Doppelhaushaltes konnte das aufwändige Nachtragshaushaltsverfahren abgewendet werden. Im Einvernehmen mit der Stadtvertretung kann bis zum 15. Dezember dieses Jahres eine Haushaltssperre in Höhe von ca. 3,1 Mio. Euro durch den Oberbürgermeister verfügt werden. „Dies entspricht rund einem Prozent des Haushaltsvolumens im laufenden Bereich“, verdeutlicht Badenschier die Aufgabenstellung.
Die Stadt wird die Veröffentlichung der Haushaltssatzung zügig umsetzen und so den Startschuss für die neuen Investitionsvorhaben, zu denen auch der Neubau der Albert-Schweitzer-Schule zählt, geben.