Erstmals seit 10 Jahren sollen ab 2022 die Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Schwerin steigen. Die Gebühren, die 2018 noch gesenkt werden konnten, mussten für die Jahre 2022 bis 2024 neu kalkuliert werden, weil sie in den letzten drei Jahren nicht mehr kostendeckend waren. Die SDS schlägt dem Hauptausschuss der Stadtvertretung vor, die Gebühren in den 5 Reinigungsklassen von 0 bis 4 um durchschnittlich acht Prozent anzuheben.
Die Straßenreinigung umfasst neben der Sommerreinigung auch den Winterdienst auf Straßen und Plätzen in städtischer Zuständigkeit. Die Leistungen werden zu einem Viertel durch die Kommune selbst und zu drei Vierteln mit Gebühren der Anliegerinnen und Anlieger finanziert.
Die aktuelle Kalkulationsperiode endet am 31.12.2021. Über die neue Gebührenkalkulation für die Kalkulationsperiode 2022-2024 muss die Stadtvertretung entscheiden. Die Gebührenerhöhung wird durch eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung in Kraft gesetzt.
Die Gebührenerhöhung resultiert insbesondere aus starken Kostensteigerungen für die Entsorgung des Kehrgutes und dem Investitionsbedarf für die Winterdienstausstattung.