Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens zum 28. August zugestellt sein. Ein Wahlschein kann schriftlich oder mündlich - jedoch nicht telefonisch - bei der Wahlbehörde beantragt werden. Der auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindliche QR-Code kann ebenfalls genutzt werden. Wichtiger Hinweis: Leider funktioniert der Aufruf für die Beantragung über den QR-Code in einigen Fällen nicht. Wähler:innen können in diesem Fall folgenden Link nutzen: Wahlschein online beantragen
Unterlagen zur Briefwahl können seit 28. August, 0 Uhr auch unter wahlbehoerde@schwerin.de beantragt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Ein Antragsformular befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Unterlagen zur Briefwahl können 28. August, 0 Uhr auch online bestellt werden – entweder unter wahlbehoerde@schwerin.de oder direkt mit dem Smartphone/Tablet per QR-Code, welcher sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet.
Zentrale Wahl-Hotline unter 0385 545-1743 geschaltet
Die Wahlbenachrichtigung enthält auch Informationen zur Barrierefreiheit des jeweiligen Wahlraums. Da sieben der insgesamt 59 Wahlräume nicht barrierefrei zu erreichen sind, können betroffene Personen einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem anderen Wahllokal wählen. Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen Wahlschablonen für die Bundes- und Landtagswahl zur Verfügung. Sie dürfen sich bei der Wahlhandlung von einer Helferin/einem Helfer assistieren lassen. Auch die Wahlvorstände vor Ort sind behilflich. Fragen dazu beantwortet die Wahlbehörde ab sofort telefonisch unter 0385 545-1743.
Briefwahl am einfachsten direkt vor Ort
Am einfachsten ist die Briefwahl, wenn man die Unterlagen persönlich im Briefwahlraum des Perzina-Hauses (ehemalige Stadtbibliothek), Wismarsche Straße 144, beantragt und ggf. gleich dort an der Briefwahl teilnimmt. Bitte dazu den Personalausweis nicht vergessen – die Wahlbenachrichtigung muss nicht unbedingt vorgelegt werden. Der Briefwahlraum im Perzina-Haus öffnet am Mittwoch, dem 1. September 2021, 8:00 Uhr und schließt am Freitag, dem 24. September 2021, um 13:00 Uhr. Gewählt werden kann dort zu den üblichen Öffnungszeiten des Stadthauses (Montag 8:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr) und zusätzlich Mittwoch und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Am Samstag, dem 18. September 2021, hat der Briefwahlraum von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet, am Tag vor der Wahl (25. September 2021) ist der Briefwahlraum geschlossen. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen der Corona-Pandemie (Mindestabstände, beschränkte Personenanzahl im Briefwahlraum) ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
An der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag können knapp 75.836 wahlberechtigte Schweriner*innen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben bzw. sich hier für gewöhnlich aufhalten. Für die Wahl zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern wurden über 75.845 wahlberechtigte Personen gezählt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern ihren (Haupt-)Wohnsitz haben bzw. sich hier aufhalten.
So wird gewählt
Bundestagswahl
Bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag treten 11 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten für den Wahlkreis 12 – Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I an. Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Bundestag.
Landtagswahl
Bei der Wahl zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern treten in den beiden Schweriner Landtagswahlkreisen 8 und 9 insgesamt 19 Direktkandidatinnen und Direktkandidaten an. Bei der Wahl zum Landtag haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme können sie die Direktkandidatin bzw. den Direktkandidaten ihres Wahlkreises wählen, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist dabei maßgebend für die prozentuale Verteilung der Sitze im Landtag.
Muster-Stimmzettel können zeitnahe auf www.schwerin.de/wahlen angesehen werden. Um alle Aufgaben am Wahltag zu sichern, werden in Schwerin etwa 700 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Wahlvorständen benötigt. Interessierte Bürger*innen können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären. Derzeit werden noch etwa 50 Wahlhelfer*innen benötigt.