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Bauen und Denkmal­pflege

Wer sind wir?

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege ist unterteilt in zwei Fachgruppen, die Bauordnung und die Denkmalpflege. Beide Aufgaben werden häufig in den Baugenehmigungsverfahren konzentriert und dem Bürger gegenüber in einem Bescheid vermittelt. Dabei gehören zur Bauordnung die Eingangsbearbeitung, Gebühren und Baulasten; die Widerspruchsbearbeitung und die Antragsbearbeitung. In der Denkmalpflege gibt es auch die Befassung mit den Einzeldenkmalen, den Denkmalbereichen und das Sonderthema Weltkulturerbe. Die Arbeit des Fachdienstes richtet sich insbesondere an Eigentümer, Nutzungsberechtigte, Entwurfsverfasser und Bürger, die an den folgenden fachlichen Themen beruflich wie privat interessiert sind:

  • Abbruch Anzeige, Genehmigung
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Außenwerbung, Genehmigung
  • Bauaktenarchiv
  • Bauaufsicht und Baukontrolle
  • Baugenehmigung Erteilung
  • Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
  • Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis, Auskunft
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
  • Bodendenkmalpflege
  • Denkmal: Forschung und Förderanträge
  • Denkmal: Veränderung/ Abbruch – Genehmigung
  • Denkmalpflege, Denkmalliste, Denkmalbereiche
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen, Anzeige
  • Hausnummernvergabe
  • Nachbarschaftsangelegenheiten bei Bauvorhaben
  • Nutzungsänderungen von Gebäuden Genehmigung
  • Ordnungsrecht in Bauaufsicht und Denkmalpflege
  • Straßenbenennung
  • Steuerrechtliche Prüfung und Bescheinigung von Denkmalpflege und Sanierungen
  • Verfahrensfreie Baumaßnahmen
  • Weltkulturerbe
  • Widersprüche zu Genehmigungsverfahren im Bau- und Denkmalrecht und Bauaufsicht

Was sind unsere Ziele?

Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege vereint zwei untere staatliche Aufgaben, die gestalterisch bewahrend und in die bauliche Entwicklung der Stadt ordnend eingreifen. Wie in dem Leitbild der Stadt formuliert mit der Zielsetzung Tradition und Moderne, soll das historische Stadtbild bewahrt und erneuert werden. Der weitgehende Erhalt der historischen Stadtstruktur gehört zu den besonderen Qualitäten.

Die Festsetzung der Denkmalbereiche, die Erhaltungssatzungen und die Werbesatzung sichern die erhaltende Stadterneuerung. Neues, modernes Bauen findet dabei in Baulücken und auf ehemaligen militärischen oder gewerblichen Flächen statt. Energiesparendes Bauen und das barrierefreie Bauen haben in den letzten Jahren durch die Novellierung der Landesbauordnung an Bedeutung zugenommen und stellen wichtige Ziele dar.

Struktur

Die Landeshauptstadt Schwerin – vertreten durch den Fachdienst Bauen und Denkmalpflege (FD 61) – nimmt im übertragenen Wirkungskreis die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

Untere Bauaufsichtsbehörde

Als Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Schwerin für den Vollzug der Landesbauordnung M-V und zugehörige Verordnungen, sowie der Baugesetze (z.B. Baugesetzbuch BauGB) zuständig. In diesem Zusammenhang ist die Stadt Schwerin für die Überprüfung und Genehmigung von Baugesuchen, die Überwachung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet, die Bearbeitung von Baulasten, die Widerspruchsbearbeitung und das bauaufsichtliche Einschreiten zuständig.

Untere Denkmalschutzbehörde

Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Landeshauptstadt Schwerin insbesondere für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes M-V zuständig. Hiernach sind Denkmäler zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sie im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Die Prüfung der Anträge, sowie die Erteilung und der Umsetzung der Genehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Die Beratung ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches. Baurechtliche und denkmalfachliche Fragen zu Genehmigungen können im Vorfeld mit dem Eigentümer oder Entwurfsverfasser erörtert werden.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachdienst Bauen und Denkmalpflege
Fachgruppe Bauordnung

Frau Anja Scheidung
Leiterin

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2562