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Gesetzliche Grundlagen

"Teilhabe für alle!" - Vision Schwerin

Am 26. März 2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention - UN-BRK) in Deutschland in Kraft getreten.

Dieser Vertrag fordert die Einhaltung der Menschenrechte für alle Menschen, mit besonderem Blick auf die Menschen mit Behinderungen.

Alle Menschen sollen selbstbestimmt leben, lernen und arbeiten können.

Um diesen Vertrag zu erfüllen, hat Deutschland einige schon bestehenden Gesetze verändert und, mit dem Bundesteilhabegesetz, das deutsche Recht weiterentwickelt.

Diese Verbesserungen wurden in den letzten Jahren Schritt für Schritt eingeführt und haben für Veränderungen in allen Bereichen der Gesellschaft gesorgt

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Landeshauptstadt Schwerin - Büro des Oberbürgermeisters

Frau  Ines Hennings
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen und Senioren
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