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Allgemeine Verkehrs­regelungen

© Rainer Fuhrmann/Fotolia.com

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Aufgabe der Verkehrsbehörde ist es, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Dazu kann sie bestimmte Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder den Verkehr umleiten. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Ermächtigungsgrundlagen.

Allgemeine Verkehrsregeln

Neue Verkehrsregelungen

Änderungen an der Straßenverkehrsordnung StVO 2020

Die neue StVO-Novelle ist am 28.04.2020 in Kraft getreten. Sie sieht Änderungen der StVO zur Stärkung des Radverkehrs, bei Carsharing und elektrisch betriebenen Fahrzeugen, für moderne Mobilität, bei der Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten, bei Gebühren und Bußgeldern vor.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

 StVO- Novelle 2020

Verkehrsunfallkommission

Grundlage für die örtliche Unfalluntersuchung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO

Die örtliche Unfalluntersuchung durch Unfallkommissionen ist ein wesentliches Instrument zur Vermeidung von Straßenverkehrsunfällen.

Die Unfallkommission hat die Aufgabe Unfallhäufungen (Unfallhäufungsstellen/-linien) zu erkennen, zu analysieren und gezielte Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen.

Die Unfallkommission in Schwerin setzt sich aus Vertretern des FD Verkehrsmanagement, des FD Ordnung, der Polizei, der SDS, dem SBA Schwerin und der Dekra zusammen. Die Geschäftsführung obliegt der Verkehrsbehörde.

Nach der Schweriner Unfallstatistik sind derzeit 16 Unfallhäufungsstellen aktiv.

 

Schulwegsicherung

Das Recht auf einen sicheren Schulweg wird nicht ausdrücklich in der StVO geregelt, entspringt aber dem Leitgedanken nach Verkehrssicherheit. Die Verkehrsbehörde und Vertreter der jeweiligen Institutionen untersuchen das Umfeld der Schule und den Schulweg und treffen gegebenenfalls notwendige Maßnahmen für eine sichere Führung der Schulkinder. Ergänzend zu diesen Maßnahmen werden Schulwegpläne aufgestellt. Diese werden vom Schulträger unter Mitwirkung der Schulleiter und Lehrer unter Einbeziehung der Eltern und unter Beteiligung der Verkehrsbehörde, der Polizei und des Straßenbaulastträgers erstellt.

Gleiches gilt im Übrigen für die Bereiche von Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderheimen, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen.

Sicher zu Fuß

Parkplätze
Ampeln

Ampeln werden im fachlichen Sprachgebrauch als "Lichtsignalanlagen" bezeichnet.

Mit Hilfe der Lichtsignalanlagen soll die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und die

Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhöht sowie die Flüssigkeit des Verkehrsablaufs verbessert werden. Die Stadt Schwerin betreibt insgesamt 96 Lichtsignalanlagen, davon 29 im 24-Std.- Dauerbetrieb.

Einen hohen Stellenwert wird bei zukünftigen Planungen und Überprüfungen die Einrichtung von Grünen Wellen, die Radfahr- und Blindensignalisierung und die Bevorrechtigung des ÖPNV`s einnehmen.

Allgemeine Informationen und Sonderregelungen

Markierung und Beschilderung

Die Verkehrsbehörde überprüft von Amtswegen laufend bestehende Verkehrsregelungen, mit dem primären Ziel die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

U.a. ist die Verkehrsbehörde gesetzlich verpflichtet alle 2 Jahre allgemeine Verkehrsschauen und darüber hinaus auch anlassbezogen sogenannte Sonderverkehrsschauen durchzuführen. Die Verkehrsschauen untersuchen Verkehrsregelungen entsprechend der thematischen Schwerpunktsetzung (z.B. Radverkehrsschau, Bahnverkehrsschau, Nachtverkehrsschau, Wegweisungsverkehrsschau, Baustellenverkehrsschau) unter Beachtung aktueller gesetzlicher Regelungen und unter Beachtung verkehrssicherheitsrelevanter Belange sowie der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.

Darüber hinaus ergeben sich Prüferfordernisse durch neue gesetzliche Regelungen, wie die letzte Änderungsverordnung StVO aus 2013 (z.B. Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht).

Im Rahmen von Planungsvorhaben, aufgrund von Anfragen und Anträgen aus den politischen Gremien, über das Beschwerdemanagement oder über Klarschiff ergeben sich weitere Prüfbedarfe.

Lieferverkehr

Lieferverkehr ist ein zur Führung und Aufrechterhaltung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlicher geschäftsmäßig (von Gewerbetreibenden und nicht von Privaten) durchgeführter Transport von Gegenständen, insbesondere Waren, von oder zu Gewerbetreibenden bzw. Kunden.

Die Ladezonen rund um die Fußgängerzone einschließlich der zugelassenen Lieferzeiten finden Sie in der folgenden Übersicht: 

Ladezonen Fußgängerzone 

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde/Sondernutzungen

Frau Jana Symank
Sachbearbeiterin
Raum: 4.087

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Untere Verkehrsbehörde/Sondernutzungen

Herr Weigl
Sachbearbeiter
Raum: 4.088

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin