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Öffentliche Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans 15.11.2019

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 29.10.2019 beschlossen, den Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Die Änderungsbereiche befinden sich in den Stadtteilen Neumühle und Krebsförden. Sie umfassen die Kleingartenanlage »Nuddelbach« im Nuddelbachtal sowie die ehemalige Kleingartenanlage »Lang Wisch« südlich der alten Dorflage Krebsförden. Die Änderungsbereiche sind in den Übersichtsplänen dargestellt.

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß §3 Absatz 1 BauGB und §4 Absatz 1 BauGB wurde abgesehen.

Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Entwurf der Planänderung mit Planzeichnung und  Begründung liegt in der Zeit vom  25.11.2019 bis 03.01.2020 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4. Etage), während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

In der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienstzeit zur Niederschrift geben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Den Änderungsentwurf mit Begründung finden Sie auch unter  www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahme online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister

i.V. Bernd Nottebaum

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