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Bekanntmachung gem. § 5 Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder der Landeshauptstadt Schwerin vom 12.12.2016 13.06.2019

Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2019/ 2020 wird das Entgelt hiermit auf 24,77 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport

Schwerin, 12.06.2019

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