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Öffentliche Bekanntmachung der Ausschlussfrist für die Versteigerung 12.02.2019

Am 29.03.2019 findet ab 13.00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen des städtischen Fundbüros statt. Ab 12.00 Uhr können Interessenten die zur Versteigerung gelisteten Fundgegenstände in Augenschein nehmen. Gemäß § 980 BGB können Empfangsberechtigte bestehende Ansprüche an Fundsachen bis zum 18.03.2019 im BürgerBüro zu den bekannten Öffnungszeiten geltend machen. Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche, die Fundgegenstände werden gelistet und am 29.03.2019 öffentlich versteigert.

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