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Bekanntmachung gem. § 11 der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Schwerin vom 15.07.2016 25.06.2019

Im Rahmen des Sportunterrichts wird ein verursachungsgerechtes Entgelt unabhängig von Schulart und Standort erhoben. Dieses gilt für das jeweils kommende Schuljahr und ist bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2019/2020 wird das Entgelt pro Stunde und Größenwert der Sportanlage hiermit auf 18,69 EUR zzgl. MwSt. festgesetzt.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Fachdienst Bildung und Sport

Schwerin, 24.06.2019

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