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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 102 „Fokkerwerke Schweriner See“ 01.02.2019

 © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 102 „Fokkerwerke Schweriner See“ beschlossen.  Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Werdervorstadt, westlich des Schweriner Sees auf den Flächen der ehemaligen Fokkerwerke an der Bornhövedstraße. Die Flächen sollen für Freizeit- und Erholungszwecke sowie für wassertouristische Nutzungen entwickelt werden. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 11.Februar 2019 bis 13.März 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellung­nahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten: Umweltbericht, Eingriffs- /Ausgleichs­bilan­zierung, Bericht zur Avifaunistischen und Faunistischen Kartierung, Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung DE 2235-402 SPA „Schweriner Seen“.

Inhaltliche Schwerpunkte sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die einschlägigen Schutzgüter wie z.B. Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt. Darüber hinaus liegen Informationen zu Brutvögeln, Fledermäusen sowie Gebäude- und Höhlenbrütern vor. In der Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung sind insbesondere die Auswirkungen der Planung auf das Europäische Vogelschutzgebiet "Schweriner Seen" dargestellt.

Den Satzungsentwurf und die Gutachten finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum

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