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Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung des Fahrzeuges eine Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Abs. 3 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V) [DE]
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 42,00
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Dezernat LALLF 710
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Thierfelderstraße 18
Kontakt
Dr. Thomas Schaarschmidt
Position: Dezernatsleitung
Tel.: | +49 385 588-61710 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Änderung der Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Änderung der Bootsbescheinigung bei wesentlichen Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
- Angelerlaubnis beantragen
- Ausnahmegenehmigung nach BIFVO (Schonzeiten und Mindestmaße) beantragen
- Benutzung einzelner Fanggeräte in geringem Umfang beantragen
- Bescheinigung über die Eintragung in das Bootsregister beantragen
- Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen
- Einführung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur beantragen
- Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
- Fischereifahrzeug im Aal-Register registrieren
- Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Genehmigung für Fischerei mit Besteckzeesen beantragen
- Gewerblicher Fischfang
- Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
- Person aus dem Aal-Register als Aalfischer löschen lassen
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Persönlicher Kontakt/Sprechzeiten sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Rufen Sie bei Bedarf gern an.