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Hundesteuer Abmeldung
Volltext
Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.
Dies gilt für folgende Fälle:
- Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
- Sie haben Ihren Hund abgegeben
- Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
- Ihr Hund ist entlaufen
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in eine andere Gemeinde verlegen oder keinen Hund mehr besitzen, dann melden Sie ihren Hund bei der Landeshauptstadt Schwerin ab.
Handlungsgrundlage(n)
örtliche Satzungen
- § 3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) i. V. m. der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (HundehVO M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung zurück.
Erforderliche Unterlagen
- Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Hundesteuermarke
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Fachlich freigegeben am
13.05.2022
Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Dagmar Becker-Schröder
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1491 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.093 |
Herr Uwe Heinisch
Position: Teamleiter
Tel.: | +49 385 545-1556 |
Fax: | +49 385 545-1479 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.096 |
Herr Thomas Marschollek
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1568 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 4.093 |