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Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
Volltext
Die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises kann ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde erfolgen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
6,00 Euro
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.07.2015
Ansprechpunkt
telefonischer Sperr-Notruf
Kontaktmöglichkeiten:
aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)
aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1769 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
- elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Reisepass beantragen
- Verlust des Personalausweises anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass