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Vorläufiger Personalausweis
Volltext
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.
Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier:
- § 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PauswG) - Vorläufiger Personalausweis
- § 1 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV) - Gebühren für Ausweise
Erforderliche Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
- bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
- aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.
Fristen
- Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
- Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.03.2015
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro)
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Dokumentenservice
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1769 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.014 |
Zuständig für :
- Ausweispflicht
- Elektronischer Identitätsnachweis - Änderung der PIN
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Aktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung erstmalig
- Elektronischer Identitätsnachweis - Deaktivierung nachträglich
- Elektronischer Identitätsnachweis - Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Fingerabdrücken
- Elektronischer Identitätsnachweis - Speicherung von Signaturzertifikaten
- elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Reisepass beantragen
- Verlust des Personalausweises anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Vorläufiger Personalausweis
- Vorläufiger Reisepass
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde